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Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig
Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig

In Köln wird vorerst nicht über den Ausbau von Radwegen abgestimmt. Das Verwaltungsgericht der Domstadt erklärte das entsprechende Bürgerbegehren am Donnerstag für unzulässig, nachdem eine Initiative mehr als 28.000 Unterschriften dafür gesammelt hatte. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Bürgerbegehren nicht ausreichend konkret formuliert gewesen sei und teilweise auf falschen Annahmen fußte.

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Die Initiative habe mit dem sogenannten "Fahrrad-Entscheid Köln" einen schnelleren Ausbau des 1800 Kilometer langen Netzes an Radwegen in der Stadt erreichen wollen, führte das Gericht aus. Entstehen solle dabei ein erweitertes System aus solchen Radwegen, die entlang der Hauptstraßen getrennt vom Autoverkehr führen und jenen, die abseits großer Verkehrsströme etwa als Fahrradstraßen fungieren.

Die Stadt Köln lehnte das Bürgerbegehren bereits als unzulässig ab und wollte keinen Entscheid zulassen, da die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt seien. Trotz einer Klage der Initiatoren folgte das Verwaltungsgericht nun der Einschätzung der Stadt.

Das Bürgerbegehren mache scheinbar konkrete Vorgaben für eine Vielzahl an zukünftig anstehenden Entscheidungen, die noch gar nicht absehbar seien, so das Gericht. Zudem habe die Initiative Fahrradstraßen in Bereichen vorgesehen, in denen diese gar nicht angelegt werden dürften.

Gegen das Urteil kann noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

A.Pena--GM